VG Neustadt a. d. Weinstraße: Keine Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung eines Restaurants auf öffentlichen Parkplätzen
Startseite/Uncategorized/VG Neustadt a. d. Weinstraße: Keine Sondernutzungserlaubnis für Außenbewirtung eines Restaurants auf öffentlichen Parkplätzen