Herzlich willkommen,
auf unserer Webpräsenz. Wir sind auf das Gebiet des Strafrechts spezialisierte Rechtsanwälte und möchten uns Ihnen auf den folgenden Seiten gerne vorstellen.
Sowohl im Ermittlungsverfahren als auch vor den in erster Instanz zuständigen Fachgerichten und in den Verfahren über die Rechtsmittel der Berufung und Revision können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir sind vor allen Strafgerichten in Deutschland auftretungsberechtigt.
Allgemeines Ziel unserer Mandatsführung ist hierbei stets die Gewährleistung einer sachgerechten und effektiven, nicht nur das Urteil begleitenden sondern im Idealfall auch verhindernden, Verteidigung. Neben Einsatzbereitschaft, praktischer Erfahrung, tatsächlichem Geschick und wissenschaftlicher Sorgfalt beinhaltet diese daher auch das notwendige und aktuelle theoretische Rüstzeug auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts.
Daneben befassen wir uns mit der Ausarbeitung und Erstellung von Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden. Dort liegt – andere Rechtsgebiete ebenso betreffend – ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt unserer beruflichen Tätigkeit. Außerdem sind beide Partner der Kanzlei nebenberuflich als Autoren tätig. Für die Fachzeitschrift Strafrechtsreport (StRR) wird regelmäßig eine Übersicht zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erstellt und in dem im ZAP Verlag erschienenen „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe” bearbeiten beide gemeinsam das Kapitel der Menschenrechtsbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und Frau Rechtsanwältin Oerder darüber hinaus die Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH).
Dieser berufliche Ansatz war dem FOCUS im Oktober 2013 eine Auszeichnung wert. Für den Bereich Strafrecht wurde Herr Rechtsanwalt Hagmann in die Liste „Deutschlands TOP-Anwälte” aufgenommen. Er überzeugt demnach durch Fachkompetenz und besondere Expertise im Strafrecht und ist damit einer von bundesweit sechsunddreißig und insgesamt nur sechs Strafverteidigern im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf dem die Auszeichnung „Top-Rechtsanwalt 2013″ für den Fachbereich Strafrecht verliehen wurde. Insgesamt verfügen von den rund 160.000 Mitgliedern der deutschen Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ca. dreitausend Rechtsanwälte über die zusätzliche Qualifikation „Fachanwalt für Strafrecht” (Stand 1. Januar 2013).
Auch im Jahr 2014 zählte der FOCUS Herrn Hagmann wieder zu den „TOP-Anwälten“ in Deutschland und zeichnete ihn erneut aus.
Unter Team finden Sie allgemeine Informationen zu den in unserer Kanzlei tätigen Berufsträgern und Mitarbeitern. Deren berufliche Aufgabenbereiche werden in entsprechenden Unterpunkten erläutert. Näheres über die rechtlichen Aspekte der einzelnen Themengebiete und Aufgabenfelder können Sie den Tätigkeitsschwerpunkten entnehmen. Dort werden die jeweiligen Bereiche in ihren Grundzügen kurz dargestellt.
Wie Sie uns erreichen, erfahren Sie schließlich unter Kontakt.
„Wir lassen Sie nicht sitzen …“