hagmann
RA D. Hagmann
Daniel Hagmann, geb. 1965 in Mönchengladbach
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitalstrafrecht,
Verfassungsbeschwerden
Fremdsprache: Englisch, Spanisch

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Köln absolvierte Herr Rechtsanwalt Hagmann das Rechtsreferendariat in seiner Heimatstadt. Dort war er als Referendar sowohl dem Schwurgericht als auch der großen Wirtschaftsstrafkammer zugeteilt. Darüber hinaus arbeitete er bereits zu dieser Zeit bei einem Strafverteidiger.

Seit 2001 ist Herr Rechtsanwalt Hagmann aufgrund seiner praktischen Erfahrung und seiner besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafrechts berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Er ist an allen Amts-, Land-, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof in Strafsachen auftretungsberechtigt. Außerdem ist Herr Rechtsanwalt Hagmann Mitglied des Deutschen Strafverteidiger e.V. und der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.

Herr Rechtsanwalt Hagmann ist ausschließlich als Strafverteidiger, vorwiegend im Betäubungsmittel- und Kapitalstrafrecht, tätig. Daneben gilt sein besonderes Interesse den strafprozessualen Bezügen des Verfassungsrechts und der Menschenrechte. Gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Oerder bearbeitet er im „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“ das Kapitel über den ausserordentlichen Rechtsbehelf der Menschenrechtsbeschwerde und erstellt – ebenfalls zusammen mit Rechtsanwältin Oerder – die Übersicht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) für die Fachzeitschrift Strafrechtsreport (StRR).

Hier finden Sie weitere Veröffentlichungen von RA & FAStr D. Hagmann.