RA M. Oerder
Monika Oerder, geb 1968 in Köln
Rechtsanwältin
Tätigkeitsschwerpunkte:
Arbeitsstrafrecht, Revisionen in Strafsachen, Verfassungs- und
Menschenrechtsbeschwerden
Fremdsprache: Englisch, Niederländisch
Nach ihrer Schulzeit in Darmstadt absolvierte Frau Rechtsanwältin Oerder ihr Studium und das Referendariat wiederum in ihrer Geburtsstadt Köln. Währenddessen und ein weiteres Jahr nach dem Studium war Frau Oerder als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der dortigen Universität tätig und leitete nebenberuflich strafrechtliche Arbeitsgemeinschaften.
Seit 1997 arbeitet Frau Oerder als Rechtsanwältin in Mönchengladbach. Zunächst war sie dort als einzige Rechtsanwältin in eigener Kanzlei tätig und hatte so Gelegenheit, in allen Rechtsgebieten praktische Erfahrungen zu sammeln.
Im Zuge der Gründung einer Sozietät und der fortschreitenden Spezialisierung der Kanzlei im Bereich des Strafrechts entwickelte sich dort im Laufe der Zeit ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Revision. Dies kommt ihrer Neigung zum wissenschaftlichen Arbeiten ebenso entgegen wie die Ausarbeitung von Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden.
Auf dem Gebiet der Menschenrechtsbeschwerde ist sie sowohl als Anwältin als auch als Autorin tätig. Zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Hagmann bearbeitet sie im „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe“ das entsprechende Kapitel über diesen ausserordentlichen Rechtsbehelf. Außerdem erstellt sie für die Fachzeitschrift Strafrechtsreport (StRR) die Übersicht über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Frau Rechtsanwältin Oerder ist bei allen Gerichten mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen auftretungsberechtigt.