Die Kanzlei Hagmann & Oerder Strafverteidigungen
wurde Anfang 1998 von Herrn Rechtsanwalt Daniel Hagmann, Frau Rechtsanwältin Monika Oerder und Herrn Rechtsanwalt Michael Beneke in Mönchengladbach als Sozietät zunächst unter dem Namen Hagmann Oerder Beneke gegründet. Frau Rechtsanwältin Oerder war bereits zuvor in Mönchengladbach als Einzelkämpferin im eigenem Büro anwaltlich aktiv. Während zunächst auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten angenommen wurden kristallisierte sich im Laufe der Jahre immer stärker eine Spezialisierung auf den Bereich Strafverteidigung heraus.
Zum Anfang des Jahres 2011 wurde neben dem bestehenden Büro in Mönchengladbach dann ein weiteres in Krefeld eröffnet und zugleich die Kanzlei zur Bürogemeinschaft umstrukturiert, welche indes bereits Ende 2011 wieder aufgelöst wurde. Herr Rechtsanwalt Beneke ist beginnend mit dem 1. Oktober 2011 derzeit in eigener Kanzlei in Kaarst kooperierend tätig.
Zur Zeit sind in Mönchengladbach drei Volljuristen als kompetente Ansprechpartner auf dem Gebiet des Strafrechts mit all seinen Nebengebieten – etwa dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, des Steuerstrafrechts, des Wirtschaftstrafrechts, des Jugendstrafrechts, des Sexualstrafrechts und der Strafvollstreckung – für Betroffene tätig. Die Rechtsanwälte sind im gesamten Bundesgebiet auftretungsberechtigt. Besondere Beachtung findet in diesem Zusammenhang auch die größer werdende Anzahl der – auch außerhalb des Gebiets des Strafrechts – zu bearbeitenden Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden.
Der persönliche und vertrauensvolle Kontakt zu Mandanten steht in unserer Kanzlei nach wie vor im Mittelpunkt, da wir unsere Tätigkeit als Dienstleistung für den jeweiligen Klienten ansehen. Sie können sicher sein, dass wir uns reichlich Zeit nehmen, um Ihnen eine umfassende Beratung gewährleisten zu können. Termine werden grundsätzlich so vergeben, dass Sie ausreichend Gelegenheit haben, alle Aspekte Ihres Falls mit Ihrem Anwalt zu besprechen, um die bestmögliche Strategie zur Problemlösung zu entwickeln. Dies gilt selbstverständlich auch für Mandanten, die sich zum Zeitpunkt des Mandats in Straf- oder Untersuchungshaft befinden. Auch hier ist es unser oberstes Ziel, eine sowohl persönliche als auch ins Detail gehende erfolgreiche Strafverteidigung und Beratung zu gewährleisten.
Unsere Bürozeiten sind: Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 13.00 und 14.00 bis 18.00 und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr. Termine sollten grundsätzlich zuvor vereinbart werden, damit gewährleistet ist, dass der vorgesehene Ansprechpartner auch tatsächlich für Sie Zeit hat. In begründeten Fällen sind Terminvereinbarungen selbstverständlich auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten möglich.