Ministerien

werden von Ministern geleitet. Diese haben in der Regel eine doppelte Funktion:

Sie sind zum einen Mitglieder der Regierung und bilden diese zusammen mit dem Regierungschef; zum anderen leiten sie die Ministerien (Ressource) als oberste Verwaltungsbehörden des Staates grundsäzlich selbständig und in eigener Verantwortung. Klassische Ressource im Bereich des Strafrechts sind die Ministerien des Inneren und der Justiz.