Behörden

sind staatliche Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Nach einer Definition des Bundesverfassungsgerichts ist eine Behörde eine in den Organismus des Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm gefährdeter Zwecke tätig zu sein. Der Behördenbegriff im Strafrecht umfasst auch die Gerichte.

In diesem Bereich kommt den nachfolgenden Ämtern eine wesentliche Bedeutung zu: