Startseite

Home

E-Mail Drucken

Herzlich willkommen,

Wir lassen Sie nicht „sitzen“…

wir begrüßen Sie auf unserer Webpräsenz und möchten uns Ihnen auf den folgenden Seiten gerne vorstellen. Wir sind auf das Gebiet des Strafrechts spezialisierte Rechtsanwälte.

Unter der Rubrik Unser Team finden Sie Informationen zu den in unserer Kanzlei tätigen Berufsträgern und Mitarbeitern, deren Aufgabenbereiche in entsprechenden Unterpunkten erläutert werden. Näheres über unsere Ausrichtung finden Sie unter Kanzleiprofil.

Allgemeines Ziel unserer Mandatsführung ist stets die Gewährleistung einer sachgerechten und effektiven, nicht nur das Urteil begleitenden sondern etwa auch verhindernden, Verteidigung. Neben Einsatzbereitschaft, praktischer Erfahrung, tatsächlichem Geschick und wissenschaftlicher Akribie beinhaltet diese auch das notwendige theoretische Rüstzeug auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts.

Dass Europa vor diesen Bereichen nicht Halt macht, belegt nicht nur die Einführung des Europäischen Haftbefehls und dessen konsequente Umsetzung in der Praxis. Auch der eigentliche Verfahrensstoff und mithin die Beweisaufnahme weist nicht selten sowohl im tatsächlichen als auch im rechtlichen "europäische Bezüge" auf. Hiermit einher geht nicht selten eine Aushöhlung des Rechts auf eine effektive Verteidigung.

Bei der Beteiligung unterschiedlicher untereinander kooperierender Strafverfolgungsbehörden verschiedener Mitgliedstaaten tritt das Ungleichgewicht zwischen staatlichem Verfolgungsanspruch im Verhältnis zu einer Durchsetzung der Grundfreiheiten und Menschenrechte des betroffenen Bürgers offen zu Tage. In diesem Bereich kommt daher auch der Individualbeschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine stetig wachsende Bedeutung zu.

Dort hingegen kann grundsätzlich nicht nachgeholt und rückwirkend geheilt werden, was vor den innerstaatlichen Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht versäumt wurde, um der Menschenrechtsbeschwerde zum Erfolg zu verhelfen. Insbesondere die Anforderungen an den Subsidiaritätsgrundsatz, nach welchem bereits die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde die vorherige fachinstanzliche Klärung der rechtlich relevanten Fragen erfordert, sind nicht zu unterschätzen. Die Verteidigung ist danach gehalten und muss in der Lage sein, innerhalb des fachgerichtllichen Verfahrens sämtliche für die Durchsetzung des Beschuldigten relevanten Vorgänge herauszuarbeiten, zur Diskussion zu stellen und gegebenenfalls vorhandene Rechtsverletzungen rechtzeitig förmlich zu beanstanden. Wir empfehlen daher immer, bereits im frühestmöglichen Stadium des Strafverfahrens die fachmännische Hilfe und Beratung eines erfahrenen Spezialisten in Anspruch zu nehmen.  

Wie Sie uns erreichen, erfahren Sie unter der Rubrik Kontakt.
Einzelheiten zu unserem strafrechtlichen Notdienst entnehmen Sie bitte den dortigen Ausführungen.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie darauf hin, dass wir nicht die einzigen auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätigen Rechtsanwälte sind.

Wir lassen Sie nicht „sitzen“…

 

Google Language

Anmeldung

Banner

Wer ist online

Wir haben 3 Gäste online

Neuigkeiten

Menschenrechtsbeschwerde erfolgreich! Wegen überlanger Dauer des innerstaatlichen Verfahrens sprach der EGMR dem Mandanten...

Weiterlesen...
 

Weitere Beschwerde gegen landgerichtliche Haft- fortdauerentscheidung begründet: Durch Beschluss des OLG Düsseldorf vom 9. August 2011 (IIII - 1 Ws 260/11) wurde der Mandant mit sofortiger Wirkung ...

Weiterlesen...
 

Antrag auf Entlassung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe stattgegeben! Der Mandant gehört damit zu den "glücklichen" 1,5 % der Strafgefangenen die bundesweit mit ihrem Halbstrafenantrag Erfolg haben  ...

Weiterlesen...
 

BVG Aktuell