Das Strafrecht erfasst mittlerweile nahezu alle Bereiche menschlichen Handelns. Entsprechend vielgestaltig sind die Aufgaben der Strafverteidigung. Diese ist danach gehalten und muss in der Lage sein, innerhalb des fachgerichtlichen Verfahrens sämtliche für die Durchsetzung des Beschuldigten relevanten Vorgänge herauszuarbeiten, zur Diskussion zu stellen und gegebenenfalls vorhandene Rechtsverletzungen rechtzeitig förmlich zu beanstanden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Rechte des Beschuldigten im Verfahren nicht verlustig gehen und dieser mit seinen Argumenten gehört wird.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die zum Teil bereits beim jeweiligen Sachbearbeiter genannten Tätigkeitsschwerpunkte daher in alphabetischer Reihenfolge kurz themenbezogen erläutert:

Die vorstehende Aufzählung bietet dem Interessierten einen ersten Ein- und Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.