Nichtstaatliche Organisationen

können wichtige Informationen und Hilfestellungen bieten. Aber wie wertvoll die Informationen im einzelnen auch sein mögen, so sollte im Strafverfahren der Betroffene gleichwohl nicht den Versuch unternehmen, mit einem „gesunden Halbwissen” seine Verteidigung eigenständig zu gestalten. Die nachstehenden Organisationen informieren und unterstützen ggfs. bedürftige Betroffene, deren Verteidigung vermögen sie allerdings regelmässig nicht zu ersetzen.